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BVerwG, 22.02.1962 - II C 117.60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis und Stellung als Richter auf Lebenszeit - Aushändigung einer entsprechenden Urkunde als Voraussetzung für die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit - Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Zulässigkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.05.1960 - 34 III 59
- BVerwG, 22.02.1962 - II C 117.60
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 29.10.1963 - VI C 18258
Rechtsmittel
Der Inhaber der Richterstelle kann aus einer fehlerhaften Qualifikation nicht herleiten, daß ihm die Qualifikation verliehen werden müsse, deren Fehlen den Besetzungsmangel begründet (so auchUrteil vom 22. Februar 1962 - BVerwG II C 117.60 -).Dem Verwaltungsgerichtshof ist darin zuzustimmen, daß diese Vorschrift weder dazu geführt hat, daß die bisherigen richterlich tätigen Beamten auf Zeit automatisch zu Richtern auf Lebenszeit geworden sind, noch dazu, daß eine Verpflichtung bestand, die Beamten auf Lebenszeit zu übernehmen (vgl. auchUrteil vom 22. Februar 1962 - BVerwG II C 117.60 -).
- BVerwG, 16.01.1964 - II C 36.61
Antrag auf Fortzahlung der gewährten Dienstbezüge eines Richters unter Anrechnung …
Ihr widerspricht es deshalb auch nicht, daß die Regelung des Art. 9 Abs. 2 bayAG/SGG mit dem dort verwendeten Begriff der "bisherigen Rechtsstellung" auch die Übernahme der bis dahin bei den Versicherungsbehörden richterlich tätigen Zeitbeamten als Richter auf Zeit in die Sozialgerichtsbarkeit gestattete und daß der Kläger auf Grund dieser Regelung aus dem Zeitbeamten- in das Zeitrichterverhältnis mit der Folge übergeführt wurde, daß sein Zeitrichterverhältnis mit Ablauf der durch Ernennungsurkunde zuletzt bestimmten Amtszeit endete (so bereits BVerwG, 29. Oktober 1963 - BVerwG VI C 182.58 - mit Hinweis auf Urteil vom 22. Februar 1962 - BVerwG II C 117.60 - vgl. auch Urteil vom 29. Oktober 1963 - BVerwG VI C 41.59 -).Aus der fehlerhaften Besetzung des Gerichts kann jedoch der Inhaber der Richterstelle nicht herleiten, daß die fehlerhafte Besetzung durch die nach seiner Auffassung richtige Besetzung automatisch ersetzt sei, also auch nicht, daß gerade er automatisch denjenigen allgemeinen Rechtsstand erlangt habe, dessen Fehlen den Besetzungsmangel begründet (ebenso BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1963 - BVerwG VI C 182.58 - mit Hinweis auf Urteil vom 22. Februar 1962 - BVerwG II C 117.60 -).
- BVerwG, 29.10.1963 - VI C 41.59
Rechtsmittel
Mit Recht hat es daher der Verwaltungsgerichtshof abgelehnt, dem § 207 SGG eine Verpflichtung der Länder zur Übernahme der bei den Versicherungsbehörden richterlich tätigen Beamten auf Zeit als hauptamtliche Richter auf Lebenszeit oder gar eine solche Rechtsfolge mit unmittelbarer Wirkung zu entnehmen, eine Auffassung, die auch in dem Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 22. Februar 1962 - BVerwG II C 117.60 - vertreten wird.